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Anwälte für Erbengemeinschaft in Niederwiesa

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Niederwiesa kann sie beantworten.

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Dadurch wird die Gemeinschaft beendet: Nach der Aufteilung hat sie ihren Zweck erfüllt. Sind sich alle einig, können die Erben den Nachlass selbst unter sich aufteilen. Um alles abzusichern, schließen sie einen Vertrag miteinander ab. Wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt wurde, darf nur dieser die Aufteilung vornehmen. Ein Rechtsanwalt aus Niederwiesa kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Streit gibt es oft, weil einer mehr vom Nachlass bekommt, als ein anderer. Dies richtet sich nach Gesetz oder Testament. Oft entsteht Streit darüber, was mit einer Immobilie – wie dem geerbten Elternhaus – passieren soll. Erben, die dem Erblasser nahestanden, versuchen oft, sich vor den anderen am Nachlass zu bedienen. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Niederwiesa kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft: Rechte am Nachlass bestehen nur gemeinsam. Die einzelnen Miterben können also nicht über einzelne Nachlassgegenstände oder Bruchteile der Erbschaft verfügen. Die einzelnen Miterben können jedoch ihren Erbteil jemandem verkaufen, der dann an ihrer Stelle in die Gemeinschaft eintritt. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Niederwiesa kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Einzige Ausnahme: Es gibt einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, der sich um alles kümmert. Entsteht ein Schaden, weil sich ein Miterbe weigert, muss dieser den anderen Schadensersatz leisten. Arbeitsaufwändig ist die Verwaltung des Nachlasses besonders bei vermieteten Immobilien oder bei geerbten Betrieben. Ein erfahrener Anwalt in Niederwiesa kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Niederwiesa zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Klicken Sie auf "Kontaktdaten" – dort finden Sie das Profil des jeweiligen Anwalts mit weiteren Informationen über dessen Arbeit. Wünschen Sie eine Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl? Dafür können Sie unser Kontaktformular verwenden. Eine Anfrage über unser Kontaktformular zu versenden, kostet Sie keinen Cent und ist völlig unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Niederwiesa gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.